AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der adlimit GmbH

Definitionen:

Abo: Kurzform für Abonnement, beschreibt die die Dauer in dem das Fahrzeug oder sonstige Fahrmittel mit der Werbung vom Kunden für die Endnutzer zur Verfügung steht.

Kunde: Vertragspartner von adlimit der die Vertragsunterlagen für das Abo unterzeichnet.

Dienstleistung adlimit GmbH: Für den Zweck der Werbung vom Kunden die Bereitstellung von Fahrzeugen und anderen Mobilitätsformen für die Endnutzer

Endnutzer: Natürliche Personen welche die Fahrzeuge zu privaten Zwecken benutzen, um eine kurze Strecke zurückzulegen.

Kurze Strecke: Innerhalb des Einzugsgebiets welche für die Fahrzeuge bestimmt sind, wie Beispielsweise innerhalb der Gemeinde oder vom Hauptbahnhof max. 20km entfernt.

Sponsoren: Gönner und Unterstützer der adlimit GmbH die namentlich auf den Fahrzeugen und/oder Homepage erwähnt werden für den spezielle Region oder Einzugsgebiet.

Vertrag: Die Bestellung einschliesslich aller Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird.

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Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragliche Beziehung zwischen uns und unserem Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Anderslautende Bedingungen bei Bestellungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen VertragS-Dokumenten haben die Dokumente in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge Vorrang:

a) Auftragsbestätigung oder andere ausgehandelte, vereinbarte und gemeinsam unterzeichnete Unterlagen, einschliesslich alle als Bestandteil dieser Unterlagen geltenden Dokumente

b) Angebot von adlimit GmbH

c) diese ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN

d) Angebotsanfrage des KundeN

e) Einkaufsbedingungen des KundeN.

Sämtliche Dokumente, die Bestandteil des VertragS sind, können ausschliesslich in schriftlicher Form im Rahmen eines ordnungsgemäss unterzeichneten Dokuments geändert werden.

Die Verkaufs- und technischen Mitarbeiter von adlimit GmbH sind nicht berechtigt, Schadenersatz- oder Entschädigungsvereinbarungen im Namen von adlimit GmbH abzuschliessen oder einzugehen.

Alle in Broschüren und Preislisten enthaltenen Informationen und Daten sind nur insoweit bindend, als sie durch Bezugnahme explizit in den Vertrag aufgenommen werden.

Unsere Angebote sind für die Industrie, den Handel, der Behörden, Vereine und/oder ähnlichen Institutionen bestimmt. Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Wir können ohne Angaben von Gründen von einem Auftrag zurücktreten.

Preise und Zahlungsbedingungen
Alle unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer.

Die adlimit bietet die Dienstleistung im Abo an. Im Preis sind enthalten, wenn nicht anders angeboten, die Beschaffung der Fahrzeuge, Montage, die erste Beschriftung mit der Werbung, Transport und Logistik bis zum Bestimmungsort, regelmässige Kontrolle, bei Bedarf Wartung und Reparatur und beim Ende des Abos die wieder aus dem Verkehr setzen der Fahrzeuge.

Der Preis für das Abo ist im Voraus zu bezahlen bei der Auftragsbestätigung. Die Abo Laufzeit beginnt erst ab der Inverkehrsetzung des Fahrzeuges (s. Lieferung und Dauer).

Nach dem Ende des ersten Jahres wird das zweite volle Jahr in Rechnung gestellt mit, wenn keine andere Bedingungen vereinbart wurde.

Preisberichtigungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Rohstoff- und Devisenkursänderungen.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle früheren Preise ungültig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Nebenkosten für Gestaltungs-, Film-, Werkzeug-, Einricht- und anderen Kosten.

Lieferung und Dauer
Die Dauer der Dienstleistung ist bestimmt auf eine feste Zeit, in der Regel 24 Monate. Die Lieferung beginnt ab dem Tag der Inverkehrsetzung des Fahrzeugs mit der Werbung vom Auftraggeber.

Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und Material bleiben vorbehalten. Bei Artikeln mit Werbeaufdruck sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% gestattet.

Lieferzeit
Die Fahrzeuge inklusive Werbung werden mit einer Vorlaufzeit auf die Strasse gebracht. Die von uns bestätigte Lieferwoche ist ein voraussichtlicher Liefertermin und gilt für die erste Inverkehrsetzung. Lieferverzögerungen gelten nicht als Grund für eine Vertragsauflösung oder Preisminderung. Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns. Expresslieferungen werden auf Wunsch gegen Verrechnung gerne für Sie gemacht.

Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart, gilt eine Zahlung bei Auftragserteilung und Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.

Zahlungsverzug
Bei Überschreiten des Zahlungsziels behalten wir uns die Berechnung banküblicher Zinsen und Mahngebühren vor.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist adlimit nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden berechtigt, die unter dem Liefergegenstand geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden.

Eigentumsvorbehalt und Geistiges Eigentum
Das Fahrzeug bleibt Eigentum über die gesamte Vertragslaufzeit und darüber hinaus der adlimit GmbH.

Der Kunde hat die für die Lieferung des Abo’s erforderliche und im Vertrag spezifizierte Dokumentation (z. B. aktuelle Zeichnungen, Beschreibungen, Logos, Anleitungen) bereitzustellen. Der Kunde bestätigt, dass er vollumfänglich berechtigt ist, die Dokumentation, die er adlimit GmbH oder deren Unterlieferanten für die Ausführung der Bestellung zur Verfügung stellt, zu verwenden. Sollte der Kunde nicht ermächtigt sein, die Bestellung von adlimit GmbH ausführen zu lassen, ohne dabei die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, hat der Kunde adlimit GmbH unverzüglich zu informieren. In diesem Falle wird adlimit GmbH die Arbeit unterbrechen bis die benötigten Genehmigungen vorliegen. Alle in dem Zusammenhang entstehenden Kosten müssen vom Kunden vollumfänglich übernommen werden. Genehmigungen, Urheberrechte und Nutzungsrechte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Verrechnung von uns eingeholt.

Jegliches Know-how, jegliche Erfindungen, Patente, Urheberrechte o.ä., die adlimit GmbH gehören oder von der adlimit GmbH bereitgestellt und zum Zwecke der Erfüllung des VertragS genutzt oder während der Erfüllung entwickelt werden, bleiben Eigentum von adlimit GmbH; das Eigentum an Know-how, Erfindungen, Patenten und Urheberrechten wird, unabhängig von der Hardware, auf welcher derartiges Know-how und derartige Erfindungen, Patente oder Urheberrechte zur Verfügung gestellt werden (Maschinen, Papier, elektronische Medien usw.), nicht auf den KundeN übertragen. Dem KundeN wird jedoch das eingeschränkte Recht gewährt, derartiges Know-how und derartige Erfindungen, Patente, Urheberrechte o.ä. für den Zeitraum des Vertrags des Abos auf nicht-exklusiver Basis zu nutzen; dieses Recht umfasst nicht die Nutzung des genannten geistigen Eigentums zur vollständigen oder teilweisen Nachbildung des Angebot oder Geschäftsmodelles.

Gewährleistung
Die Beschriftung / Werbung an den Fahrzeugen werden im Auftrag von adlimit durch unserer Zulieferer angebracht, nach schriftlicher Bestätigung vom Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich das Fahrzeug vor der Inverkehrssetzung zu prüfen. Beanstandungen zu der Beschriftung / Werbung an dem Fahrzeug wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Eine Reklamation nach der Inverkehrsetzung ist nicht mehr möglich. Versteckte Mängel oder grob fahrlässige Fehler sind uns schriftlich bis spätestens nach Ablauf von 1 Monat seit der Inverkehrssetzung anzuzeigen. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist von mindestens 12 Wochen zur Verfügung. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Bei Vertragsauflösung vor Beginn der Produktion der Ware sind 50% der Auftragssumme geschuldet. Bei Vertragsauflösung nach der Produktion sind 100% der Auftragssumme geschuldet.

Bei Werbeanbringung garantieren wir für ein sauberes Anbringen Ihrer Werbung im Rahmen der technischen Möglichkeiten und nehmen die Anbringung an der uns an der werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Fahrzeugs vor. Werbeanbringung ist jeweils abhängig vom Untergrund. Farbdifferenzen sind je nach Untergrund und Technik nicht zu vermeiden und gelten nicht als Beanstandungsgrund. Die Begutachtung von Korrekturabzügen (Gut zum Druck), Zeichnungen oder Mustern entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler. Das Gut zum Druck gilt als genehmigt, wenn es nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich und eingeschrieben an uns retourniert wird.

Endnutzervereinbarung

Die Endnutzer der Fahrzeuge verpflichten sich, vor jeder Verwendung das Fahrzeug auf Funktion und Schäden zu überprüfen und nur in einwandfreiem Zustand zu verwenden. Etwelche Mängel sind sofort an adlimit Gmbh zu melden. Der Endnutzer ist verpflichtet das Fahrzeug sorgfältig und zweckmässig zu verwenden und er ist selbst verantwortlich für passende Schutzausrüstung.

Bei Verwendung der Fahrzeuge beim Eindunkeln oder Nachts sind die Endnutzer selbst verantwortlich für ordnungsgemässes Licht und Beleuchtung.

Die Nutzung ist für den Endnutzer kostenlos, solange er das Fahrzeug gut sichtbar im Umkreis von 20 km regelmässig mindestens einmal in 24h bewegt. Nach der Nutzung stellt der Endnutzer das Fahrzeug gut sichtbar und ordnungsgemäss für andere ab.

Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass die Fahrzeuge mit Ortungssensoren überwacht werden.

Haftungsbereich

Wir übernehmen keine Haftung bei Beschädigungen durch Vandalismus, Sturmschäden, Unwetter, andere Fahrzeuge, Pilzbefall oder andere Vorkommnisse, die der höheren Gewalt entsprechen. Der Kunde ist selbst verantwortlich, diese Schäden zu versichern.

Bei der Folierung der Fahrzeuge sind kleinste Schnitte im Lack notwendig, so dass die Folierung zu Tragen kommt. Der Vorgang entspricht dem Arbeitsprozess und ist kein Grund zur Beanstandung.

Es wird keine Garantie für die Funktionstüchtigkeit von Teilen übernommen, die zur Erfüllung des Auftrags kurz abgebaut und dann wieder befestigt worden sind.

Im Falle von berechtigten Haftungsgründen ist die Haftung der adlimit GmbH auf die Höhe des Auftrags begrenzt.

Bei unsachgemässer Benutzung der Fahrzeuge oder bei Nichteinhaltung der geltenden Verkehrsregeln übernehmen wir keine Haftung.

Wichtige Hinweise

Wir übernehmen keine Haftung für gelieferten Teile und Schäden, die durch falsche Reinigung und Pflege entstanden sind.

Wir übernehmen die Wiederherstellung der ersten Werbeanbringung nur, wenn diese durch uns oder einen von uns beauftragten Dienstleister erstellt worden ist.

Es gilt schweizer Recht und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schaffhausen.

Versprechen
Wir sind stets bemüht für Sie die besten Produkte und Dienstleitungen zu erbringen. Sollten Sie nicht zufrieden sein, sprechen Sie mit uns, wir werden alles tun, um eine Lösung zu finden. Waren Sie zufrieden, empfehlen Sie uns bitte weiter…

Adresse:

adlimit GmbH
Im Oberhof 34
8240 Thayngen